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Husumer

Sport- und Gesundheitsschule

                                                                                                                                                                               

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Erwerb der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.

2. Zahlungsweise: Die Beitragszahlung beginnt mit der Einreichung der Beitrittserklärung. Die Zahlungen sind  monatlich oder vierteljährlich im Voraus fällig. Die Beiträge sind auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zahlbar, wenn die Leistungen der Husumer Sport- und Gesundheitsschule nicht in Anspruch genommen werden. Bei Zahlungsverzug bleibt Mahnung vorbehalten. die Mahnkosten sind vom Mitglied zu übernehmen. Gerät der Nutzer schuldhaft in Verzug, so wird der  Gesamtbeitrag plus Unkosten sofort zur Zahlung fällig.   

3.Gebührenordnung (Monatliche Beiträge):                                                                             

Mitglieder ab18 Jahre   19,00 EURO                               

Zusatzbeiträge pro Monat                                                                        

Ein Kurs als Zusatz                       +10,00 EURO

Zwei und mehr Kurse als Zusatz   +18,00 EURO

4. Versicherungsschutz: Um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu gelangen, ist es notwendig, dass man die Beitrittserklärung eingereicht hat und die fälligen Mitgliedsbeiträge bezahlt sind. Andernfall ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet.                                                                             

5. Rechte und Pflichten des Mitglieds: Der Nutzer ist berechtigt, sämtliche vereinbarten dem Training dienenden Sportgruppen der Husumer Sport- und Gesundheitsschule während des offiziellen Sportbetriebs uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen, entsprechend der Altersstruktur, Leistungsanforderungen und Wünsche. Die Rechte aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat der Nutzer zuvor einen Arzt zu konsultieren, sonst erfolgt das Training diesbezüglich auf eigenes Risiko.

6. Härtefälle: Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer Erkrankung, die zur nachhaltigen Unfähigkeit führt, ein Training auch in leichter Form zu absolvieren, sowie im Falle des Umzugs, der zu einer Entfernung von mehr als 10 km zu den Räumen der Husumer Sport- und Gesundheitsschule führt, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 3. Werktag eines Monats zu erfolgen –  unter Vorlage des Nachweises (ärztliches Attest bzw. Vorlage der Meldebestätigung) und beendet den Vertrag zum Ende des Monats, in dem die Kündigung erfolgt ist.    

7. Beendigung der Mitgliedschaft: Der Austritt sowie der Widerruf der Einzugsermächtigung muss durch  schriftliche Erklärung erfolgen  unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils nur zum Quartalsende. Die Kündigung der Mitgliedschaft wird erst nach schriftlicher Bestätigung der Husumer Sport- und Gesundheitsschule zum jeweils bekannt gegebenen Termin wirksam.

8. Trainingsbetrieb: Wird auf den Internetseiten unter www.hsgs.beep.de und durch Flyer bekannt gegeben. Änderungen der Übungszeiten, Trainingsräume und des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten, sofern diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Husumer Sport- und Gesundheitsschule für den Nutzer zumutbar sind. Die Verlegung der Übungsräume innerhalb eines Umkreises von 5 km berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Wird es der Husumer Sport- und Gesundheitsschule aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Husumer Sport- und Gesundheitsschule bleibt an den gesetzlichen Feiertagen, sämtlichen Schulferien und bei Ausübung des Vorrechts des Vermieters geschlossen. Außerdem kein Sportbetrieb  zwischen Weihnachten und dem 04. Januar, in der Woche nach Ostern, 20 Arbeitstage im Sommer, eine Woche im Herbst sowie bei Ausübung des Vorrechts des Eigentümers der Übungsstätte.

9. Haftung: Eine Haftung der Husumer Sport- und Gesundheitsschule für Schäden, bei grob fahrlässigen Verhalten, welche sich das Mitglied bei Benutzung der Einrichtung bzw. bei Aufenthalt in den gemieteten Räumlichkeiten zuzieht ist ausgeschlossen. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nutzer verpflichtet sich, mit den gemieteten Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursacht – werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder der Hausordnung, sowie im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung ist die Husumer Sport- und Gesundheitsschule ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge.

10. Beitragsänderung/ Beitragsangleichung: Die Husumer Sport- und Gesundheitsschule behält sich vor, zukünftig je nach Geschäftslage die Mitgliedsbeiträge zu ändern. Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang der Dienstleistung ändert, kann das Mitglied den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühesten jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.

11. Ergänzende Vereinbarungen: Das Mitglied bestätigt eine Kopie dieser Geschäftsbedingungen sowie eine Kopie der Beitrittserklärung erhalten zu haben. Abweichungen oder Änderungen dieser  Vereinbarung bedürfen zu ihrer  Wirksamkeit der Schriftform.  

12. Verschiedenes: Durch seine Unterschrift erkennt das Mitglied Vertragsinhalt unter Einschluss der Geschäftsbedingungen an. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Husumer Sport- und Gesundheitsschule.     

Gez. Andrzej Lisowicz

Diplom-Sportlehrer

 

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